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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen

Version 1.0.0 Bearbeitet und veröffentlicht am 24. September 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Ihre Nutzung der Geneva Digital Website und aller damit verbundenen Dienstleistungen, die von Geneva Digital bereitgestellt werden. Durch den Zugriff auf diese Website akzeptieren Sie diese Bedingungen vollständig. Wenn Sie mit einem Teil dieser Bedingungen nicht einverstanden sind, verlassen Sie bitte die Website.

1. Agentur-Präsentation

Geneva Digital ist eine Agentur für Webentwicklung, digitale Kommunikation und Grafikdesign mit Sitz in Genf, die unter Geneva Digital SA operiert. Der Hauptsitz befindet sich in 1212 Genf, Schweiz. Die Kontakt-E-Mail-Adresse ist info@genevedigital.com.

Adresse : 1212 Genf, Schweiz
E-Mail : info@genevedigital.com

2. Art der Dienstleistungen

Geneva Digital bietet verschiedene Dienstleistungen an, einschließlich Website-Erstellung und -Überarbeitung, Mobile App-Entwicklung, Marketing-Kampagnen-Management, Logo-Erstellung und alle anderen Dienstleistungen, die zu seinen Kompetenzen in digitaler Kommunikation und Grafikdesign gehören. Die Bedingungen jedes Projekts werden von Fall zu Fall definiert, basierend auf einem vorherigen Kostenvoranschlag.

3. Anzahlung und Eigentum

Für jedes initiierte Projekt ist eine Anzahlung erforderlich, deren Höhe von der Art und dem Umfang der angeforderten Arbeit abhängt. Alle von Geneva Digital erstellten Werke bleiben ausschließliches Eigentum von Geneva Digital SA, bis alle damit verbundenen Rechnungen vollständig bezahlt sind. Keine Rückgabe von Rechten oder Materialien kann vor vollständiger Zahlung erfolgen.

4. Änderungen und Überarbeitungen

Im Projektrahmen enthaltene Überarbeitungen sind in den Vertragsbedingungen spezifiziert. Ohne ausdrückliche Erwähnung wird nur eine Überarbeitungsrunde gewährt. Jede zusätzliche Anfrage für Überarbeitungen oder Änderungen über das vertraglich vereinbarte hinaus führt zu zusätzlicher Abrechnung zum maximalen Stundensatz von 199 CHF. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Änderungen klar und innerhalb der vorgegebenen Fristen zu beantragen.

5. Fristen und Verpflichtungen

Von Geneva Digital angekündigte Fristen werden als Richtwerte angegeben und können nicht absolut garantiert werden. Sie können sich je nach Arbeitsbelastung der Agentur und der Qualität, Genauigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Elemente ändern. Geneva Digital behält sich das Recht vor, diese Fristen ohne Verpflichtung zu verlängern.

6. Zahlungsrichtlinie und Stornierung

Gezahlte Anzahlungen sind in keinem Fall erstattungsfähig. Der Kunde verpflichtet sich, alle für das Projekt fälligen Zahlungen zu leisten, auch im Falle einer Stornierung. Das verbleibende Guthaben für jedes Projekt, für das die Anzahlung bezahlt wurde, muss innerhalb von maximal 12 Monaten nach der ersten Anzahlung beglichen werden. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch Geneva Digital behält sich die Agentur das Recht vor, das Projekt aufzugeben und das Guthaben unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Arbeitsstunden zu erstatten, die auf dokumentierter Basis abgezogen werden.

7. Verantwortlichkeit

Geneva Digital lehnt jede Verantwortung für Ausfälle, Fehler oder Funktionsstörungen der Systeme nach der Veröffentlichung eines Projekts oder im Rahmen einer kontinuierlichen Betreuung ab. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen und das ordnungsgemäße Funktionieren seiner Infrastruktur sicherzustellen. Geneva Digital kann nicht für Folgeschäden oder indirekte Schäden verantwortlich gemacht werden, unabhängig von den Umständen.

8. Wartung und Support

Wartungsdienstleistungen sind vertraglich verfügbar. Kunden ohne Wartungsvertrag müssen verstehen, dass ihre Support-Anfragen möglicherweise nicht bearbeitet werden, außer bezüglich des Zugangs zu ihren Daten oder der Wiederherstellung von Elementen, die von Geneva Digital gehostet werden. Darüber hinaus akzeptieren Kunden ohne Prioritäts-Support, dass die Antwortzeit je nach Arbeitsbelastung der Agentur verlängert werden kann.